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Buchungsbegriffe und gewoent |
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1 / Im Mietpreis des Segelschiffes sind eingeschlossen: Cruising zum verabredeten Termin, Ankunft und Abfahrt aus den Häfen, Kraftstoff für 4 Stunde täglicher Motorsegeln, Schiffsbesatzung und ihre Ernährung, Gebrauch der spezifizierten Schiffsausstattung, Schiffs-, Crew- und Passagiereversicherung.
2 / Im Preis sind nicht eingeschlossen: Kosten in Häfen und Marinen,Essen und trinken, MWST., Hafen tax, Kosten des Einstiegs/Ausstiegs in den Häfen nach dem besonderen Auftrag der Klienten, Transfers, mehr als 4 Stunde Motorarbeit.
3 / Zahlung: 50% des verabredeten Preises sollte beim Reservieren, und Rest von 50% mindestens 30 Tage vor dem Anfang des Segelfahrt einbezahlt werden.
4 / Passagierliste ( crew list ) muss mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben von der Seite der Agentur oder dem Klienten direkt 14 Tage vor dem Anfang der Reise zugestellt werden.
5 / Die Segelfahrt kann an der kroatischen Adria und nach den vorgeschlagenen Destinationen vereinbart werden, und der Kapitän ist bevollmächtigt, den Weg aus den Sicherheitsgründen und objektiven Schwierigkeiten (Unwetter o.ä.) zu verändern.
6 / Speiseoptionen: die Halbpension ist obligatorisch pro Person wöchentlich schliesst das Frühstück und das Mittagessen, sowie die Getränke wie Wasser, Kaffee und Tee ein. Der Preis für die Vollpension an frage.
Für alle extra Zahlungen (Speise oder Getränke) wird zuerst eine Evidenz geführt, und am Ende der Reise soll man in diesem Falle seine Rechnung bei dem Kapitän oder bei einer anderen von dem LG bevollmächtigten Person begleichen. LG ist verpflichtet, das Schiff mit allen notwendigen Nahrungsmitteln und Getränke auszustatten, und eventuelle spezielle Wünsche und Aufträge der Gäste sollten vor dem Beginn der Reise zugestellt sein.
7 / Im Falle der Beschädigung auf dem Schiff, LG ist verpflichtet innerhalb der Frist von 24 Stunden das Schiff zu reparieren oder ein anderes Schiff zu versichern, und während dieser Zeit hat der Klient kein Recht, einen Einwand zu erheben oder eine Preisverminderung zu fordern.
8 / Der Nachlass für die frühe Anmeldung, d.h. bis dem 31. Januar im Jahr der Reise, beträgt 5%.
9 / Im Falle dass der Klient die Reise kündigt, LG behält das Recht der Preisbezahlung bei: 30% von dem Vollpreis für die Kündigung 2 oder mehr Monate vor der Reise 50% von dem Vollpreis für die Kündigung 59 bis 29 Tage vor der Reise 100% von dem Vollpreis für die Kündigung innerhalb 29 Tage vor der Reise Der Klient und LG können dann zum Übereinstimmung über Veränderung des Arrangements unter gleichen Bedingungen kommen. Der Klient kann auch anderen Personen sein Recht unter gleichen Bedingungen überlassen. LG ist in keinem Fall verantwortlich oder soll den Preis vermindern, wenn wegen der Klienten zu der Verkürzung der Reise kommt, und trägt keine andere damit verbundene Kosten. Wenn die Reise einmal begonnen hat, kann nicht mehr zum Austausch der Gäste kommen (ohne Gestattung der Firma LG).
10 / LG behält das Recht bei, die Reise aus unvorhersehbaren Gründen zu kündigen oder zu verkürzen. Wenn die Reise überhaupt nicht beginnen kann, dann wird dem Klienten eine Alternative angeboten oder bekommt der Klient die ganze Geldsumme, die er einbezahlt hat. Und wenn die Reise verkürzt werden muss, bekommen die Klienten die adäquate Geldsumme, die den nicht genutzten Reisetagen entspricht.
11 / Alle extra Kosten bezahlen die Klienten am Ende der Reise. Sie bezahlen dem Kapitän oder dem Vertreter der Firma LG. Die Transfers zu den anderen Firmen sollte man direkt diesen Firmen bezahlen.
12 / Die Fahrgäste sollen wegen der sicherer Fahrt die Anweisungen des Kapitäns beachten. Das Schiff segelt am Tage, und nicht nachts. Rauchen in geschlossenen Räumen des Schiffes ist streng verboten. Die Fahrgäste sollen auch die gesetzlichen Vorschrifte in Acht nehmen, die sich auf das Tauchen, Angeln, Bootfahrten und Umweltschutz beziehen.
13 / Arbeitszeit der Besatzung ist maximal bis 24 Uhr, und alles dannach wird als zusätzliche Arbeit gerechnet.
15 / Der Einstieg ist um 17 Uhr am Tag des Einkommens, und der Ausstieg um 9 Uhr am Tag der Beendigung der Reise.
16 / Die Agentur und die Klienten haben die Verpflichtung , vor der Reise Informationen über dem Gesundheitszustand (übertragbare, chronische Krakheiten, Alergien) der Passagiere zuzustellen, und ob sie vielleicht irgendeine Ernährungsbeschränkungen haben.
17 / Alle Bemerkungen und Einwände werden gleich auf dem Platz mit dem Kapitän oder mit einem anderen Vertreter der Firma LG gelöst. Eventuelle Bemerkungen, die nicht gleich gelöst werden konnten, sollen schriftlich vor dem Ende der Reise zugestellt werden. Ihre Bemerkungen können die Gäste in das Beschwerdebuch eintragen oder diese Einwände auf einem anderen Papier schreiben. Für eventuelles Gerichtsverfahren zuständig ist das Gericht in Zagreb-Kroatien.
18 / Charterbedingungen sind die Bestandteile des Chartervertrags und sie sind am Internet veröffentlicht.
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